Pflichten eines Hausverwalters: |
| 1. Personalsuche Hausmeister suchen, Hausmeistervertrag fertigen 2. Reinigungspersonal suchen Beachtung der Regelungen zu den 400 Jobs bzw. den geringfügig Beschäftigungs- Verhältnissen. 3.Instandhaltungsrücklagen erstellen -ist gesetzlich vorgeschrieben -ca. xxxxxxxx pro qm im Jahr Neubauten -für größere Reparaturen und Sanierungen 4. Wartungsverträge abschliessen für Heizung, Fahrstuhl etc. 5. Versicherungen abschließen für Schadensregelungen Haftpflicht Gebäude/Elementar Leitungswasser |
6. Betriebliche
Instandhaltung Dafür sorgen, dass z.B. die losen Dachziegel wieder befestigt werden oder dass eine Sanierung der Fassade, einschließlich Balkone, erfolgt. 7. Besichtigung der Wohnanlage Verwalter muss alle 4 Wochen die Wohnanlage begehen, besonders vor der Versammlung (am besten 1 Std. vor der Versammlung) 8. Hausordnung erstellen an Mieter und Eigentümer übergeben. 9. bei Mietwechsel neue Mieterliste erstellen Mieter anschreiben wegen Miet- und Nebenkostenüberweisungen Erstellung der Jahresabrechnung 10. Wirtschaftsplan nach Kostenarten erstellen 11. Eigentümerversammlung abhalten und an die Eigentümer verschicken
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| Was
tut der Verwalter und wie viel davon sehen die Eigentümer? (Quelle: Bundes-Fachverband Wohnungsverwalter e.V.)
Das sieht der Eigentümer: Wirtschaftsplan - Hausgeldabrechnung - Eigentümerversammlung - Rundschreiben - Aushänge - Mitarbeiter bei Anwesenheit in der Wohnanlage - Individuelle Leistungen wie Beratung/Information. Einen etwas tieferen Einblick in die Verwalterleistung erhalten Verwalterbeiräte: Veranlassen von Instandhaltung- und Instandsetzungsmaßnahmen - Preisanfragen - Ausschreibungen - Erstellen von Preisspiegeln - Beratung - Auftragsvergabe - Rechnungskontrolle - Belegprüfung - Vorbereitung der Eigentümerversammlung - Ortstermine - Beiratsgespräche - Korrespondenz und Verträge - Maßnahmen zur Einhaltung der Hausordnung - Mahnwesen bei Zahlungsverzug von Hausgeld.
Diese Leistungen sieht der Eigentümer nicht: Kaufmännische Leistungen: Verbuchen sämtlicher Geldein- und Ausgänge - Monatliche Sollstellung von Hausgeldbeträgen - Bearbeiten von Lastschriftbuchungen - Überwachen von Zahlungseingängen - Mahnen, ggf. Einleiten von Klagen bei Zahlungsrückstand - Verwalten und Disponieren von Geldmitteln auf Girokonten, Festgeld- und Sparkonten - Rechnungskontrolle - Anweisen und Veranlassen von Zahlungen - Bearbeiten von Gehaltszahlungen einschl. Lohnbuchhaltung - Errechnen und Abführen von Lohnsteuer, Sozialabgaben, vermögenswirksame Leistungen - Erstellen der erforderlichen Meldungen an Finanzamt, Krankenversicherung, Sozialversicherungsträger, Berufsgenossenschaft - Errechnen, Anfordern von beschlossenen Sonderumlagen - Erstellen von Wirtschaftsplan, Abrechnungen- Veranlassen von Heizungsabrechnungen - Erfassen von Verbrauchswerten (Heizölbestand, Wasser-/Stromverbrauch -Kennen und Beachten von Lohn-/Einkommensteuer/Umsatzsteuergesetz, Abgabenverordnung, Grundsteuergesetz etc.) Technische Leistungen: Vorbereiten und Veranlassen von Handwerkerangeboten, Ausschreibungen, Angebotsspiegeln - Nachhalten von Terminen (Angeboten, Auftragsausführung, Mängelrügen, Gewährleistungsansprüchen) - Einweisen und Einarbeiten der Hausmeister - Beschaffen öffentlich-rechtlicher Genehmigungen (Antenne) - Abschluss von Wartungs- und Versicherungsverträgen (Gebäude-Gewässerschutz-Glasbruch, Haftpflichtversicherung, Aufzug- Heizungs-, Pumpen- und Feuerlöscherwartung - Vorbereiten und Organisieren von TÜV-, Brandschutz-, Blitzschutzprüfungen (Aufzug, Öltank, Tiefgaragenlüftung, Rolltor, Heizung, Feuerlöscher etc.) - Bearbeiten von Schlüsselbestellungen und Schadensmeldungen bei Versicherungsfällen (z.B. Rohrbruch) einschl. Veranlassen der Schadensbeseitigung durch Handwerker und Abrechnen mit Versicherungen - Vergeben/Überwachen von Instandsetzung- und Instandhaltungsmaßnahmen einschl. Abrechnen - Beauftragen von Sachverständigen - Kennen und Beachten von z.B. DIN-Best., Landesbauordnung, Druckbehälterverordnung, Orts-, Baumsatzung, Heizkostenverordnung, Heizanlagenverordnung, Feuerungsanlagenverordnung einschl. der Durchführungsbestimmungen. Allgemeine Verwaltung : Korrespondenz mit Eigentümern - Verhandeln mit Behörden, Eigentümern, Hausmeistern, Lieferanten - Bearbeiten von Beschwerden, Verstößen gegen die Hausordnung - Maßnahmen zur Fristwahrung oder zum Abwenden von Rechtsnachteilen für die Gemeinschaft - Beraten von Eigentümern, Hausmeistern - Abschluss von Verträgen (Wartungs-, Versicherungsdienstleistungen, Lieferverträgen etc.) - Terminabstimmung, Saalbestellung - Erstellen von Tagesordnung und Beschlussentwürfen zur Eigentümerversammlung - Erstellen der Beschlussniederschrift einschl. versenden an alle Eigentümer - Mitwirkung bei Gerichtsterminen, Beschlussanfechtung, Hausgeldklagen - Erstellen von Genehmigungen (Telefon Veränderungen Vermietungen, gewerbl. Nutzung) - Ausbilden von eigenem Personal und Angestellten der Gemeinschaft (Hausmeistern) - kennen und Beachten von WEG, BGB, AGBG, HGB Erbbaurechtsverordnung, Grundbuchverordnung, Zwangsversteigerungsgesetz, Konkursordnung, Nachbarschaftsrecht. |