Pflichten eines Hausverwalters: 

1. Personalsuche

Hausmeister suchen, Hausmeistervertrag fertigen

2. Reinigungspersonal suchen

Beachtung der Regelungen zu den 400 € Jobs bzw. den geringfügig Beschäftigungs- Verhältnissen.

3.Instandhaltungsrücklagen erstellen

-ist gesetzlich vorgeschrieben

-ca. xxxxxxxx pro qm im Jahr Neubauten

-für größere Reparaturen und Sanierungen

4. Wartungsverträge

abschliessen für Heizung, Fahrstuhl etc.

5. Versicherungen

abschließen für Schadensregelungen

Haftpflicht

Gebäude/Elementar

Leitungswasser

6. Betriebliche Instandhaltung

Dafür sorgen, dass z.B. die losen Dachziegel wieder befestigt werden oder dass eine Sanierung der Fassade, einschließlich Balkone, erfolgt.

7. Besichtigung der Wohnanlage

Verwalter muss alle 4 Wochen die Wohnanlage begehen, besonders vor der Versammlung (am besten 1 Std. vor der Versammlung)

8. Hausordnung erstellen

an Mieter und Eigentümer übergeben.

9. bei Mietwechsel

neue Mieterliste erstellen

Mieter anschreiben wegen Miet- und Nebenkostenüberweisungen

Erstellung der Jahresabrechnung

10. Wirtschaftsplan nach Kostenarten erstellen

11. Eigentümerversammlung

abhalten und an die Eigentümer verschicken

 

Was tut der Verwalter und wie viel davon sehen die Eigentümer?

(Quelle: Bundes-Fachverband Wohnungsverwalter e.V.)

 

Das sieht der Eigentümer:

Wirtschaftsplan - Hausgeldabrechnung - Eigentümerversammlung - Rundschreiben - Aushänge - Mitarbeiter bei Anwesenheit in der Wohnanlage - Individuelle Leistungen wie Beratung/Information.

Einen etwas tieferen Einblick in die Verwalterleistung erhalten Verwalterbeiräte:

Veranlassen von Instandhaltung- und Instandsetzungsmaßnahmen - Preisanfragen - Ausschreibungen - Erstellen von Preisspiegeln - Beratung - Auftragsvergabe - Rechnungskontrolle - Belegprüfung - Vorbereitung der Eigentümerversammlung - Ortstermine - Beiratsgespräche - Korrespondenz und Verträge - Maßnahmen zur Einhaltung der Hausordnung - Mahnwesen bei Zahlungsverzug von Hausgeld.

 

Diese Leistungen sieht der Eigentümer nicht:

Kaufmännische Leistungen:

Verbuchen sämtlicher Geldein- und Ausgänge - Monatliche Sollstellung von Hausgeldbeträgen - Bearbeiten von Lastschriftbuchungen - Überwachen von Zahlungseingängen - Mahnen, ggf. Einleiten von Klagen bei Zahlungsrückstand - Verwalten und Disponieren von Geldmitteln auf Girokonten, Festgeld- und Sparkonten - Rechnungskontrolle - Anweisen und Veranlassen von Zahlungen - Bearbeiten von Gehaltszahlungen einschl. Lohnbuchhaltung - Errechnen und Abführen von Lohnsteuer, Sozialabgaben, vermögenswirksame Leistungen - Erstellen der erforderlichen Meldungen an Finanzamt, Krankenversicherung, Sozialversicherungsträger, Berufsgenossenschaft - Errechnen, Anfordern von beschlossenen Sonderumlagen - Erstellen von Wirtschaftsplan, Abrechnungen- Veranlassen von Heizungsabrechnungen - Erfassen von Verbrauchswerten (Heizölbestand, Wasser-/Stromverbrauch -Kennen und Beachten von Lohn-/Einkommensteuer/Umsatzsteuergesetz, Abgabenverordnung, Grundsteuergesetz etc.)

Technische Leistungen:

Vorbereiten und Veranlassen von Handwerkerangeboten, Ausschreibungen, Angebotsspiegeln - Nachhalten von Terminen (Angeboten, Auftragsausführung, Mängelrügen, Gewährleistungsansprüchen) - Einweisen und Einarbeiten der Hausmeister - Beschaffen öffentlich-rechtlicher Genehmigungen (Antenne) - Abschluss von Wartungs- und Versicherungsverträgen (Gebäude-Gewässerschutz-Glasbruch, Haftpflichtversicherung, Aufzug- Heizungs-, Pumpen- und Feuerlöscherwartung - Vorbereiten und Organisieren von TÜV-, Brandschutz-, Blitzschutzprüfungen (Aufzug, Öltank, Tiefgaragenlüftung, Rolltor, Heizung, Feuerlöscher etc.) - Bearbeiten von Schlüsselbestellungen und Schadensmeldungen bei Versicherungsfällen (z.B. Rohrbruch) einschl. Veranlassen der Schadensbeseitigung durch Handwerker und Abrechnen mit Versicherungen - Vergeben/Überwachen von Instandsetzung- und Instandhaltungsmaßnahmen einschl. Abrechnen - Beauftragen von Sachverständigen - Kennen und Beachten von z.B. DIN-Best., Landesbauordnung, Druckbehälterverordnung, Orts-, Baumsatzung, Heizkostenverordnung, Heizanlagenverordnung, Feuerungsanlagenverordnung einschl. der Durchführungsbestimmungen.

Allgemeine Verwaltung :

Korrespondenz mit Eigentümern - Verhandeln mit Behörden, Eigentümern, Hausmeistern, Lieferanten - Bearbeiten von Beschwerden, Verstößen gegen die Hausordnung - Maßnahmen zur Fristwahrung oder zum Abwenden von Rechtsnachteilen für die Gemeinschaft - Beraten von Eigentümern, Hausmeistern - Abschluss von Verträgen (Wartungs-, Versicherungsdienstleistungen, Lieferverträgen etc.) - Terminabstimmung, Saalbestellung - Erstellen von Tagesordnung und Beschlussentwürfen zur Eigentümerversammlung - Erstellen der Beschlussniederschrift einschl. versenden an alle Eigentümer - Mitwirkung bei Gerichtsterminen, Beschlussanfechtung, Hausgeldklagen - Erstellen von Genehmigungen (Telefon Veränderungen Vermietungen, gewerbl. Nutzung) - Ausbilden von eigenem Personal und Angestellten der Gemeinschaft (Hausmeistern) - kennen und Beachten von WEG, BGB, AGBG, HGB Erbbaurechtsverordnung, Grundbuchverordnung, Zwangsversteigerungsgesetz, Konkursordnung, Nachbarschaftsrecht.